

Was bedeutet Prävention?
Allgemein hin wird Prävention mit „Vorbeugung“ gleichgesetzt. Die Fachleute bezeichnen Prävention als Strategien, die entweder spezifische Risikofaktoren für bestimmte Krankheiten vermindern oder mit verursachende Rahmenfaktoren beeinflussen, welche die Anfälligkeiten gegenüber Krankheiten verringern. Aktivitäten zur Reduzierung der Auswirkungen bereits vorhandener Krankheiten sind dabei einbezogen.
Im § 20 SGB V ist der gesetzliche Auftrag der Krankenkassen verankert, die Gesundheit der Versicherten nachhaltig zu fördern und gleichzeitig zu einer Verminderung der sozial bedingten Ungleichheit von Gesundheitschancen beizutragen.
Wie kann ich den Zuschuss bei meiner Krankenkasse beantragen?
Der Teilnehmer erhält nach Beendigung des Kurses eine Teilnahmebescheinigung, die der Versicherte bei seiner Krankenkasse vorlegt und damit formell einen Zuschuss zum Präventionskurs beantragt. Vorausgesetzt es handelt sich um einen von der ZPP zertifizierten Präventionskurs, der die Anforderungen des Leitfadens Prävention erfüllt und mindestens 80 Prozent der Kurstermine wahrgenommen wurden, kann dann ein Zuschuss von der Kasse gewährt werden.
Wie viele Präventionskurse werden pro Jahr von meiner Krankenkasse bezuschusst?
In der Regel fördern die Krankenkassen bis zu vier Kurse pro Versichertem und Kalenderjahr. Näheres dazu regelt die Krankenkasse in ihrer Satzung.
Die Kurse Physio-Power, Sturzprophylaxe/Gelenkstabilisation, Walking/Nordic Walking, Wirbelsäulengymnastik, Aquajogging, Yoga und Beckenbodengymnastik werden unter Vorlage einer Zahlungsbestätigung und Teilnahmebescheinigungen von vielen Krankenkassen bezuschusst.
